Balkonkraftwerk Förderung: Übersicht 2023
Balkonkraftwerke, auch bekannt als steckerfertige Solaranlagen, sind derzeit äußerst populär. Dies liegt nicht nur an den kontinuierlich steigenden Energiekosten, sondern auch an den großzügigen Fördermöglichkeiten in Deutschland, die bis zu 750 Euro betragen können. Bedauerlicherweise variieren die Förderprogramme regional erheblich.
Seit dem 01.01.2023 wurde außerdem die Mehrwertsteuer auf alle Balkonkraftwerke abgeschafft, was zu weiteren Kosteneinsparungen führt. Ab dem 01.01.2024 wird voraussichtlich ein neues Gesetz in Kraft treten, das die Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt anheben wird.
Bis zu 500 Euro in Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung von bis zu 500 Euro pro Haushalt für Balkonkraftwerke (jedoch nicht mehr als die ursprünglichen Anschaffungskosten). Anträge können von Privatpersonen gestellt werden, die ihre Balkon-Solaranlage nach dem 07.11.2022 erworben haben und ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Nach Angaben des Ministeriums sollte das Förderbudget für etwa 18.000 Haushalte ausreichen und einen Wert von knapp 10 Millionen Euro haben. Laut NDR waren bis zum 19.11.2022 jedoch nur etwa 400 Anträge eingegangen, was bedeutet, dass noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen sollten.
Balkonkraftwerk Förderung nach Bundesland
Baden-Württemberg
Bühl
Förderung: 300 Euro pauschal pro Anlage
Bedingungen: Maximale Leistung 600 Watt, nur eine Anlage pro Stromzähler erlaubt, und mehr…
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.buehl.de/foerderprogramm-solar
Friedrichshafen
Förderung: 300 Euro pro Haushalt, mindestens 300 Watt
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friedrichshafen.de/
Filderstadt
Förderung: 150 Euro pro Haushalt
Weitere Informationen: www.filderstadt.de
Friolzheim
Förderung: 100 Euro pro Haushalt bis zu 600 Watt Peak
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friolzheim.de
Heidelberg
Förderung: bis zu 750 Euro
Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: bis zu 1450 Euro, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.heidelberg.de
Heddesheim
Förderung: 100 Euro pro Modul (maximal 2)
Weitere Informationen: www.heddesheim.de
Freiburg
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.freiburg.de
Kornwestheim
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kornwestheim.de
Kehl
Förderung: 200 Euro, sozial schwache Antragsteller 300 Euro
Weitere Informationen: kehl.de
Lörrach
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.loerrach.de/balkonsolaranlagen
Ludwigsburg
Förderung: Bis zu 300 Euro, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ludwigsburg.de
Neubulach
Förderung: 50 Euro pro Modul (maximal 100 Euro)
Weitere Informationen: www.neubulach.de
Schwaikheim
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.schwaikheim.de
Schwetzingen
Förderung: eimalig max. 300 Euro, höchstens 30% der Anschaffungskosten
Weitere Informationen: www.schwetzingen.de
Stuttgart
Förderung: 100 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stuttgart.de
Ulm
Förderung: 50 % bis zu 250 € pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ulm.de
Walldorf
Förderung: 300 Euro, maximal 50% Euro der Anschaffungskosten
Umweltförderprogramm aktuell nicht verfügbar
Weinheim
Förderung: 50 Euro pro Solarmodul, max. 2 Module (max. Gesamtleistung 600 Watt)
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weinheim.de
Bayern
Adelsdorf
Förderung: Einmaliger Zuschuss pro Wohneinheit, max. 60 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Bubenreuth
Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Buckenhof
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 150 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Forchheim
Förderung: 100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadtwerke-forchheim.de/balkon-pv/
Günzburg
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.guenzburg.de
Marloffstein
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
München
Förderung: 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: muenchen.solar2030.de/balkonkraftwerk/
Moosburg
Förderung: 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.moosburg.de/foerderprogramm
Penzberg
Förderung: bis max. 300 Wp mit pauschal 75 Euro sowie bis max. 600 Wp mit pauschal 100 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.penzberg.de
Spardorf
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Unterschleißheim
Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.unterschleissheim.de
Uttenreuth
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Weilheim in Oberbayern
Förderung: 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weilheim.de
Berlin
Förderung: max. 500 Euro / eine Anlage pro Wohnung (max. 14.000 Förderfälle)
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ibb-business-team.de/
Brandenburg
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Brandenburg.
Bremen
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Bremen.
Hamburg
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Hamburg.
Hessen
Darmstadt
Förderung: 200 Euro pauschal für ein Standard-Modul (300 W); 400 Euro pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 W); max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.darmstadt.de
Mörfelden-Walldorf
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: https://www.moerfelden-walldorf.de/de/umwelt/energie-und-klimaschutz/energieberatung/leistungen/foerderung/
Main-Taunus-Kreis
Förderung: 100 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.mtk.org
Mecklenburg-Vorpommern
Förderung: Maximal 500 Euro pro Haushalt in allen Gemeinden in MV
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.regierung-mv.de
Niedersachsen
Braunschweig
Förderung: 250 Euro für 250 bis 400 Watt Peak Spitzenleistung
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.braunschweig.de
Oldenburg
Förderung: Festbetrag von 300 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.oldenburg.de
Norden
Förderung: Festbetrag von 300 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.norden.de
Nordrhein-Westfalen
Aachen
Förderung: 300 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.aachen.de
Ahaus
Förderung: 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-ahaus.de
Bönen
Förderung: 100 Euro pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.boenen.de
Bonn
Förderung: 50 Euro für 1 Solarmodul, 100 Euro für 2 Module
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.bonn.de
Borgentreich
Förderung: 100 Euro pauschal pro Balkonkraftwerk
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.borgentreich.de/
Castrop-Rauxel
Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.castrop-rauxel.de
Castrop-Rauxel
Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duelmen.de/pv
Düsseldorf
Förderung: 50% der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duesseldorf.de
Gelsenkirchen
Förderung: 100 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gelsenkirchen.de
Gladbeck
Förderung: 150 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gladbeck.de
Hamm
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: klimaagentur-hamm.de
Herten
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.herten.de
Hiddenhausen
Förderung: 150 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.hiddenhausen.de
Kleve
Förderung: 50% der förderfähigen Kosten bis max. 500 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kleve.de
Köln
Förderung: 200 Euro pauschal pro Balkon-Solaranlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-koeln.de
Menden
Förderung: 200 Euro pro Modul (max. 2 Solarmodule)
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.menden.de
Oberhausen
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oberhausen.de
Oelde
Förderung: 30% des Anschaffungspreises inklusive MwSt., max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oelde.de
Olsberg
Förderung: 200 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.olsberg.de
Recklinghausen
Förderung: 100 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.recklinghausen.de
Rheinberg
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rheinberg.de
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Förderung: Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Balkonkraftwerk) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rbk-direkt.de
Troisdorf
Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.troisdorf.de
Voerde am Niederrhein
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.voerde.de
Wesel
Förderung: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wesel.de
Wickede (Ruhr)
Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wickede.de
Rheinland-Pfalz
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Rheinland-Pfalz.
Saarland
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Saarland.
Sachsen
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen.
Sachsen-Anhalt
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
Neuauflage des Förderprogramms “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger”:
Bereits im Januar 2023 sollen alle Einwohner in Schleswig-Holstein die Möglichkeit bekommen, neue Förderanträge für Balkonkraftwerke einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten.
Mit insgesamt 75 Millionen Euro wird das Fördervolumen im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich erhöht.
Gefördert wird: Steckerfertige Balkon-Solaranlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pauschal pro Haushalt.
Thüringen
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Thüringen.