Balkonkraftwerk Förderung: Übersicht 2023

Balkonkraftwerke, auch bekannt als steckerfertige Solaranlagen, sind derzeit äußerst populär. Dies liegt nicht nur an den kontinuierlich steigenden Energiekosten, sondern auch an den großzügigen Fördermöglichkeiten in Deutschland, die bis zu 750 Euro betragen können. Bedauerlicherweise variieren die Förderprogramme regional erheblich.

Seit dem 01.01.2023 wurde außerdem die Mehrwertsteuer auf alle Balkonkraftwerke abgeschafft, was zu weiteren Kosteneinsparungen führt. Ab dem 01.01.2024 wird voraussichtlich ein neues Gesetz in Kraft treten, das die Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt anheben wird.

Bis zu 500 Euro in Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung von bis zu 500 Euro pro Haushalt für Balkonkraftwerke (jedoch nicht mehr als die ursprünglichen Anschaffungskosten). Anträge können von Privatpersonen gestellt werden, die ihre Balkon-Solaranlage nach dem 07.11.2022 erworben haben und ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Nach Angaben des Ministeriums sollte das Förderbudget für etwa 18.000 Haushalte ausreichen und einen Wert von knapp 10 Millionen Euro haben. Laut NDR waren bis zum 19.11.2022 jedoch nur etwa 400 Anträge eingegangen, was bedeutet, dass noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen sollten.

Balkonkraftwerk Förderung nach Bundesland

Baden-Württemberg

Bühl

Förderung: 300 Euro pauschal pro Anlage

Bedingungen: Maximale Leistung 600 Watt, nur eine Anlage pro Stromzähler erlaubt, und mehr…

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.buehl.de/foerderprogramm-solar

Friedrichshafen

Förderung: 300 Euro pro Haushalt, mindestens 300 Watt

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friedrichshafen.de/

Filderstadt

Förderung: 150 Euro pro Haushalt

Weitere Informationen: www.filderstadt.de

Friolzheim

Förderung: 100 Euro pro Haushalt bis zu 600 Watt Peak

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friolzheim.de

Heidelberg

Förderung: bis zu 750 Euro

Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: bis zu 1450 Euro, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.heidelberg.de

Heddesheim

Förderung: 100 Euro pro Modul (maximal 2)

Weitere Informationen: www.heddesheim.de

Freiburg

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.freiburg.de

Kornwestheim

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kornwestheim.de

Kehl

Förderung: 200 Euro, sozial schwache Antragsteller 300 Euro

Weitere Informationen: kehl.de

Lörrach

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.loerrach.de/balkonsolaranlagen

Ludwigsburg

Förderung: Bis zu 300 Euro, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ludwigsburg.de

Neubulach

Förderung: 50 Euro pro Modul (maximal 100 Euro)

Weitere Informationen: www.neubulach.de

Schwaikheim

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.schwaikheim.de

Schwetzingen

Förderung: eimalig max. 300 Euro, höchstens 30% der Anschaffungskosten

Weitere Informationen: www.schwetzingen.de

Stuttgart

Förderung: 100 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stuttgart.de

Ulm

Förderung: 50 % bis zu 250 € pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ulm.de

Walldorf

Förderung: 300 Euro, maximal 50% Euro der Anschaffungskosten

Umweltförderprogramm aktuell nicht verfügbar

Weinheim

Förderung: 50 Euro pro Solarmodul, max. 2 Module (max. Gesamtleistung 600 Watt)

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weinheim.de

Bayern

Adelsdorf

Förderung: Einmaliger Zuschuss pro Wohneinheit, max. 60 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Bubenreuth

Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 250 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Buckenhof

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 150 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Forchheim

Förderung: 100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadtwerke-forchheim.de/balkon-pv/

Günzburg

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.guenzburg.de

Marloffstein

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

München

Förderung: 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: muenchen.solar2030.de/balkonkraftwerk/

Moosburg

Förderung: 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.moosburg.de/foerderprogramm

Penzberg

Förderung: bis max. 300 Wp mit pauschal 75 Euro sowie bis max. 600 Wp mit pauschal 100 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.penzberg.de

Spardorf

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Unterschleißheim

Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.unterschleissheim.de

Uttenreuth

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Weilheim in Oberbayern

Förderung: 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weilheim.de

Berlin

Förderung: max. 500 Euro / eine Anlage pro Wohnung (max. 14.000 Förderfälle)

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ibb-business-team.de/

Brandenburg

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Brandenburg.

Bremen

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Bremen.

Hamburg

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Hamburg.

Hessen

Darmstadt

Förderung: 200 Euro pauschal für ein Standard-Modul (300 W); 400 Euro pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 W); max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.darmstadt.de

Mörfelden-Walldorf

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: https://www.moerfelden-walldorf.de/de/umwelt/energie-und-klimaschutz/energieberatung/leistungen/foerderung/

Main-Taunus-Kreis

Förderung: 100 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.mtk.org

Mecklenburg-Vorpommern

Förderung: Maximal 500 Euro pro Haushalt in allen Gemeinden in MV

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.regierung-mv.de

Niedersachsen

Braunschweig

Förderung: 250 Euro für 250 bis 400 Watt Peak Spitzenleistung

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.braunschweig.de

Oldenburg

Förderung: Festbetrag von 300 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.oldenburg.de

Norden

Förderung: Festbetrag von 300 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.norden.de

Nordrhein-Westfalen

Aachen

Förderung: 300 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.aachen.de

Ahaus

Förderung: 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-ahaus.de

Bönen

Förderung: 100 Euro pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.boenen.de

Bonn

Förderung: 50 Euro für 1 Solarmodul, 100 Euro für 2 Module

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.bonn.de

Borgentreich

Förderung: 100 Euro pauschal pro Balkonkraftwerk

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.borgentreich.de/

Castrop-Rauxel

Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.castrop-rauxel.de

Castrop-Rauxel

Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duelmen.de/pv

Düsseldorf

Förderung: 50% der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duesseldorf.de

Gelsenkirchen

Förderung: 100 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gelsenkirchen.de

Gladbeck

Förderung: 150 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gladbeck.de

Hamm

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: klimaagentur-hamm.de

Herten

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.herten.de

Hiddenhausen

Förderung: 150 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.hiddenhausen.de

Kleve

Förderung: 50% der förderfähigen Kosten bis max. 500 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kleve.de

Köln

Förderung: 200 Euro pauschal pro Balkon-Solaranlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-koeln.de

Menden

Förderung: 200 Euro pro Modul (max. 2 Solarmodule)

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.menden.de

Oberhausen

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oberhausen.de

Oelde

Förderung: 30% des Anschaffungspreises inklusive MwSt., max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oelde.de

Olsberg

Förderung: 200 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.olsberg.de

Recklinghausen

Förderung: 100 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.recklinghausen.de

Rheinberg

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rheinberg.de

Rheinisch-Bergischer-Kreis

Förderung: Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Balkonkraftwerk) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rbk-direkt.de

Troisdorf

Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.troisdorf.de

Voerde am Niederrhein

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.voerde.de

Wesel

Förderung: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wesel.de

Wickede (Ruhr)

Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wickede.de

Rheinland-Pfalz

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Rheinland-Pfalz.

Saarland

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Saarland.

Sachsen

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen.

Sachsen-Anhalt

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Neuauflage des Förderprogramms “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger”:

Bereits im Januar 2023 sollen alle Einwohner in Schleswig-Holstein die Möglichkeit bekommen, neue Förderanträge für Balkonkraftwerke einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten.

Mit insgesamt 75 Millionen Euro wird das Fördervolumen im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich erhöht.

Gefördert wird: Steckerfertige Balkon-Solaranlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pauschal pro Haushalt.

Thüringen

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Thüringen.

Unsere Balkonkraftwerke

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  • Unter welchen Umständen wird eine solche Anlage nicht finanziell unterstützt?

    Die Förderung einer vorgefertigten Solaranlage ist nicht allein von Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde abhängig, sondern oft auch von dem Zeitpunkt des Kaufs. Viele Förderprogramme haben einen bestimmten Starttermin. Falls Sie Ihre Anlage vor diesem Datum erworben haben, sind Sie nicht förderfähig.

  • Was passiert, wenn die Fördermittel erschöpft sind?

    In Förderprogrammen gilt in der Regel das Prinzip "first come, first served". Wenn keine Mittel mehr verfügbar sind, haben Sie keinen Anspruch auf Förderung. In der Regel werden die Fördermittel jedoch rasch aufgestockt, da Deutschland bis 2045 Klimaneutralität anstrebt und daher verstärkt in erneuerbare Energien investiert.

  • Ist es möglich, die Förderung online zu beantragen?

    In den meisten Fällen können Sie Ihren Förderantrag problemlos online stellen. Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde (siehe oben stehende Übersicht der Bundesländer).

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